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Steueranrechnung für die Betreuung eines Haustiers beantragen

Wer ein Haustier "in" seinem Haushalt betreuen lässt, profitiert möglicherweise von einer Steueranrechnung im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen.

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Tierbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistungen

Benötigst du für die Urlaubszeit oder aus anderen Gründen eine Betreuungsperson für deinen Hund, deine Katze oder für ein anderes Tier, ist die Betreuung des Haustiers in deinem Haushalt steuerlich perfekt. Denn hälst du dich an ein paar Voraussetzungen, beteiligt sich vielleicht das Finanzamt an den Betreuungskosten.

Findet die Betreuung des Haustiers „in“ deinem Haushalt statt, liegen nämlich so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen vor. Der Clou daran: An solchen haushaltsnahen Dienstleistungen beteiligt sich das Finanzamt mit einer Steueranrechnung von 20% auf die erbrachten Leistungen, maximal in Höhe von 4.000 Euro pro Jahr (BFH, Urteil v. 3.9.2015, Az. VI R 13/15).

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