Hundesteuer: Wofür?

Hundesteuer gibt es schon sehr lange
Die Hundesteuer ist nicht ganz so neu. In Quellen taucht die Hundesteuer erstmals um 1500 auf und hieß damals noch „Hundekorn“, weil die Hundesteuer damals nicht in Form von Geld, sondern in Form einer Kornabgabe erhoben wurde.
Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer
Schon damals war die Hundesteuer eine reine Gemeindesteuer. Das ist auch heute noch so. Möchte man die Frage beantworten, warum es denn eigentlich eine Hundesteuer gibt, hilft ein Blick in einen Glossareintrag des Bundesfinanzministeriums. Dort finden man den Hinweis, dass mit der Hundesteuer vornehmlich ordnungspolitische Ziele verfolgt werden. So soll die Hundesteuer zum Beispiel dazu beitragen, die Zahl der Hunde in Deutschland zu begrenzen.
Rechtsgrundlage für die Hundesteuer
Rechtsgrundlage für die Hundesteuer sind die Hundesteuergesetze bzw. die Kommunalabgabengesetze der Länder, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen.
Ob eine Hundesteuer erhoben wird oder nicht und welcher Höhe, entscheidet jede Gemeinde eigenständig. So gibt es in Deutschland auch Gemeinden, bei denen Hundebesitzer in Punkto Hundesteuer nicht zur Kasse gebeten werden.
Wer muss eigentlich Hundesteuer bezahlen?
Grundsätzlich wird Hundesteuer nur für Hundebesitzer fällig, die ihren Hund rein aus Privatvergnügen halten. Für Schäfer, Hundezüchter oder sehbehinderte Menschen gelten Ausnahmen bei der Hundesteuer. Sie müssen regelmäßig weniger oder gar keine Hundesteuer bezahlen.
Wie viel Hundesteuer muss ich bezahlen?
Wie viel Hundesteuer fällig wird, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Die Hundesteuer muss pro Hund im Haushalt bezahlt werden und beträgt in Deutschland zwischen 90 und 350 Euro je Hund. Wer einen Listenhund („Kampfhund) hält, muss tiefer in die Tasche greifen. Für Listenhunde kann die Hundesteuer schon mal 600 Euro bis 1.200 Euro kosten (Oberverwaltungsgericht, Az. 2 LB 34/15).
Kann ich die Hundesteuer absetzen?
Wenn der Hund aus privaten Gründen gehalten wird, kann die Hundesteuer nicht abgesetzt werden. Vielleicht ein kleiner Trost: die Hundehaftpflichtversicherung ist absetzbar und du kannst sie bei den Sonderausgaben in deiner Steuererklärung geltend machen.
Warum gibt es eine Hundesteuer und keine Katzensteuer?
Viele Hundebesitzer sehen sich diskriminiert. Schließlich müssen sie Hundesteuer für ihren Vierbeiner bezahlen, wohingegen Katzenbesitzer von einer Katzensteuer verschont bleiben. Dafür wird es mehrere Gründe geben, die jedoch im Verborgenen liegen.