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Bewerbungsgespräch: Kostenlose Handynutzung als steuerfreies Gehaltsextra

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Steuer- und sozialversicherungsfreie Gehaltsextras

Stehst du kurz vor der Unterschrift unter einem Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber? Wenn ja, solltest du einen Punkt unbedingt ansprechen. Die Rede ist von steuerfreien und sozialversicherungsfreien Gehaltsextras. Denn beim klassischem Gehalt kommt netto vielleicht gerade einmal 50% bei dir an. Ein besonders beliebtes Gehaltsextras: Die kostenlose Handynutzung.

Steht zum Beispiel in deinem Arbeitsvertrag, dass sich dein Gehalt nach der Probezeit um 80 Euro im Monat erhöht, solltest du darüber nachdenken, diesen Passus in eine kostenlose Handynutzung zu ändern. Denn so sparst du im Jahr meist mehr Kosten, als bei der klassischen  Gehaltserhöhung übrig bleiben würden. Der Clou an der Handynutzung: Die Nutzung eines betrieblichen Handys, selbst wenn du es zu 100% privat benutzt, ist komplett steuer- und abgabenfrei (§ 3 Nr. 45 EStG).

Beispiel

Du hast die Qual der Wahl. Dein Arbeitgeber bietet dir eine Gehaltserhöhung von 80 Euro pro Monat oder ein Gehaltsextra deiner Wahl?

Klassische Gehaltserhöhung von 80 Euro im Monat

Wählst du die klassische Gehaltserhöhung, bleibt dir von deinem Bruttogehalt von 80 Euro nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen unter dem Strich gerade einmal 41 Euro im Monat übrig. Kaufst du dir ein neues Handy für 600 Euro, sind dadurch zumindest die monatlichen Handykosten für Telefon- und Internetflat von 40 Euro gedeckt.

Gehaltsextras: Steuerfreie Handynutzung nach § 3 Nr. 45 EStG

Kauft der Arbeitgeber dagegen für den Betrieb das Handy in Höhe von 600 Euro, übernimmt die monatliche Telefon- und Internetflatrate und erlaubt dir das Handy zu 100% privat zu nutzen, sparst du neben den monatlichen Handykosten von 40 Euro auch den Kaufpreis des Handys. Unter dem Strich eine Ersparnis von 600 Euro im Vergleich zur klassischen Gehaltserhöhung.

Tipp

Der Vorteil, dass du den Kaufpreis für das Handy sparst, gilt natürlich nur für das Jahr des Handykaufs. Im Zweitjahr führen das klassische Gehalt und das Gehaltsextra Handynutzung in etwa zum identischen steuerlichen Ergebnis.

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