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22.07.2010

Abgeltungsteuer: Grenzsteuersatz bei Günstigerprüfung entscheidend

In den vergangenen beiden Tagen haben wir über einen Fall berichtet, bei dem das Finanzamt Geringverdienern Solidaritätszuschläge wegen ihrer Kapitalerträge nach berechnet hat. Und das, obwohl die Günstigerprüfung ergab, dass der Sparer mit der Abgeltungsteuer günstiger fährt.

Kurz noch einmal zur Erinnerung: Das Finanzamt kam bei einem ledigen Arbeitnehmer zur Erkenntnis, dass er mit der Abgeltungsteuer besser fährt als mit seinem persönlichen Steuersatz. Bei der Ermittlung des Solidaritätszuschlags rechnete das Finanzamt jedoch trotzdem die Abgeltungsteuer zur persönlichen Steuerschuld dazu. Zu aller Überraschung musste der Sparer deshalb Solidaritätszuschlag nachzahlen.

Häufig gestellte Frage

Viele Steuerzahler fragten sich nun, wie man mit geringen Einkünften denn einen höheren Steuersatz als 25 Prozent erreichen kann? Denn nur dann kann das Finanzamt ja zu der Auffassung kommen, dass die Abgeltungsteuer günstiger ist. Die Frage ist schnell beantwortet. Es kommt nicht auf die Durchschnittsbelastung, sondern auf die Grenzsteuerbelastung an.

Gibt man im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de in den Interaktiven Abgabenrechner für das Jahr 2009 ein zu versteuerndes Einkommen eines Ledigen mit 16.800 Euro ein, wird klar, was gemeint ist. Folgendes Ergebnis wird angezeigt.

Einkommensteuer Durchschnittbelastung Grenzbelastung
1.915 Euro 11,40 Prozent 25,65 Prozent

Da der Grenzsteuersatz 25,65 Prozent beträgt, fährt der Sparer mit der Abgeltungsteuer (25 Prozent) steuerlich besser.

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