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News & Tipps
20.07.2010
Abgeltungsteuer: Günstigerprüfung mit Risiko
Sparer mit einem niedrigeren Steuersatz haben die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Günstigerprüfung zu beantragen. Das Finanzamt checkt dann, ob der Sparer mit der Abgeltungsteuer oder mit dem persönlichen Steuersatz steuerlich günstiger fährt und berücksichtigt nur die günstigere Methode. Doch ein Risiko bleibt.
Denn selbst wenn sich herausstellt, dass der Sparer mit der Abgeltungsteuer steuerlich am Günstigsten fährt, kann die Günstigerprüfung zu einer Nachforderung beim Solidaritätszuschlag führen. Betroffen sind vor allem Steuerzahler mit einer niedrigen Steuerfestsetzung, bei denen bisher gar kein Solidaritätszuschlag anfiel. Kein Soli fällt an, wenn die Einkommensteuer höchstens 972 Euro/1.944 Euro (ledig/verheiratet) beträgt.
Bei der Günstigerprüfung rechnet das Finanzamt nun die einbehaltene Abgeltungsteuer der Steuerschuld auf das übrige Einkommen hinzu. Dadurch werden die Höchstgrenzen von 972 Euro/1.944 Euro möglicherweise überschritten und das Finanzamt fordert Solidaritätszuschlag nach.
Tipp: Da das jedoch nicht im Sinne des Erfinders sein kann und die Beantragung der Günstigerprüfung nicht bestraft werden darf, sollten betroffene Sparer gegen nachteilige Steuerbescheide Einspruch einlegen. Ob es hilft, den Antrag auf Günstigerprüfung einfach zurück zu ziehen, ist ungewiss. Die Finanzverwaltung dürfte jedoch zur Vermeidung einer Einspruchsflut schnell handeln und eine Verwaltungsanweisung erlassen.

