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08.03.2010

Kindergeld trotz Auslandsstudium des Kindes

Finanzgericht Niedersachsen, Urteil v. 9.7.2009, Az. 1 K 231/08; anhängiges Verfahren beim Bundesfinanzhof, Az. III R 52/09

Studiert Ihr Kind im Ausland, sind die Familienkassen meist nicht zimperlich und stoppen auf der Stelle die Kindergeldzahlungen, weil das Kind nicht mehr zum Haushalt der Eltern gehört. Doch ob diese Vorgehensweise zulässig ist, scheint fragwürdig.

Denn die Richter des Finanzgerichts Niedersachsens gewährten Eltern Kindergeld und den Anspruch auf den Kinderfreibetrag für ein Kind, wenn es sich vor dem Auslandsstudium für mindestens fünf Monate in Deutschland aufgehalten hat. In diesem Fall endet der Kindergeldanspruch nicht automatisch mit Beginn des Auslandsstudiums, sondern erst mit Beginn des Folgejahrs.

Tipp: Eltern müssen in vergleichbaren Fällen jedoch damit rechnen, dass die Familienkassen dieses Urteil nicht anwenden. Denn das letzte Wort in dieser Angelegenheit hat der Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren. Betroffene Eltern müssen gegen die Streichung des Kindergelds mit Beginn des Auslandsstudiums also Einspruch einlegen und ein Ruhen des Einspruchsverfahrens bis zum endgültigen Richterspruch beantragen.

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