News & Tipps
››
››
››
››
››
››
››
››
››
››
››
››
››
››
››
››
››
››
Willkommen im News & Tipps Bereich

Willkommen bei www.quicksteuer.de
News & Tipps

News & Tipps / News

05.03.2010

Renovierung: Erst nach Auszug beginnen

Bundesfinanzhof, Urteil v. 1.4.2009, Az. IX R 51/08

Leben Steuerzahler in einem Eigenheim, aus dem sie bald ausziehen möchten, um es zu vermieten, sollte der Zeitpunkt gut gewählt werden. Denn nur wenn die Renovierungskosten im Zusammenhang mit der Vermietung anfallen, dürfen sie als Werbungskosten abgezogen werden.

In einem Urteilsfall ließ ein Ehepaar wegen der bevorstehenden Vermietung ihres Eigenheims die Heizungsanlage austauschen. Leider wohnten die beiden Eheleute zum Zeitpunkt der Renovierung noch in dem Eigenheim. Das Finanzamt lehnte die „vorweggenommenen“ Werbungskosten aus diesem Grund ab. Steuerlich sinnvoller ist es also, erst aus der Immobilien auszuziehen, in das neue Eigenheim einzuziehen und dann die Renovierungsarbeiten für die bevorstehende Vermietung beginnen. In diesem Fall rechnen die Renovierungskosten eindeutig zu den Steuer mindernden Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung.

Tipp: Wer diese Reihenfolge – ausziehen, einziehen, renovieren – nicht eingehalten hat und deshalb keinen Werbungskostenabzug bekommt, kann nach § 35a Abs. 2 EStG wenigstens Handwerkerleistungen mit 20 Prozent, höchstens jedoch mit 1.200 Euro pro Jahr auf seine Steuerschuld anrechnen lassen.

- |  ››News & Tipps  | ››Newsletter  | ››Fachinfos  | ››Premium Services  | ››Produkte  | ››Produkt-Support  | ››Mein Konto  | -