Willkommen bei www.quicksteuer.de
News & Tipps
04.03.2010
Doppelter Kindergeldbezug stellt Steuerhinterziehung dar
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 21.1.2010, Az. 4 K 1507/09
Beziehen Eltern aus welchen Gründen auch immer für ein und dasselbe Kind zweimal Kindergeld und die Doppelzahlung fliegt auf, kann das zuviel bezahlte Kindergeld mit Zinsen für die zurückliegenden zehn Jahre zurückgefordert werden. Es liegt nämlich eine Steuerhinterziehung vor.
In dem Urteilsfall beantragte ein beurlaubter Beamter bei der Familienkasse für sein Kind sowohl bei der Familienkasse als auch bei seiner Bezügestelle die Auszahlung von Kindergeld. Bei einem Abgleich der Daten beider Behörden fiel der Schwindel auf. Die Eltern mussten rund 17.000 Euro zurückzahlen. Da die Richter des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz den doppelten Bezug von Kindergeld als Steuerhinterziehung beurteilten, mussten die Eltern das zuviel erhaltene Kindergeld für die letzten zehn Jahre zurückzahlen.
Tipp: Eine Steuerhinterziehung würde danach also auch dann vorliegen, wenn das Finanzamt die Steuererstattung aus einem Steuerbescheid versehentlich doppelt überweist oder wenn die Eigenheimzulage für ein und dieselbe Immobilie an zwei verschiedene Personen ausbezahlt wird. Auch hier müssten zu Unrecht erhaltene Zahlungen für die letzten zehn Jahre zurückgezahlt werden.

