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News & Tipps
03.03.2010
Keine Pkw-Zulassung mehr bei Steuerrückständen
Deutscher Bundestag, hib Nr. 040 v. 17.2.2010
Steuerzahler, die Kfz-Steuerschulden beim Finanzamt haben, dürften es in Zukunft schwer haben, ein Kraftfahrzeug auf ihren Namen zuzulassen. In einem Entwurf der Bundesregierung zum fünften Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist nämlich ein bundesweites Register für Kfz-Steuersünder vorgesehen.
Der Aufbau eines bundesweiten Registers für Kfz-Steuersünder wurde deshalb in Gang gesetzt, weil die Kfz-Steuer seit 1. Juli 2009 von einer Länder- in eine Bundessteuer umgewandelt wurde. Die bisher in den Ländern gesammelten, aber nicht bundesweit abgestimmten Daten, sollen zusammengeführt werden, um Steuersünder dazu zu zwingen ihre Kfz-Steuerschulden zu begleichen, bevor ein neues Fahrzeug angemeldet werden kann.
Tipp: Der Gesetzesentwurf regelt außerdem, dass die befristete Steuerbefreiung für Diesel-Pkw mit der Abgasstufe Euro 6 in Höhe von bis zu 150 Euro erst ab 1.1.2011 gelten soll. Die Steuerbefreiung ist bis zum 31.12.2013 begrenzt. Für bereits zugelassene Fahrzeuge – die auf die bereits versprochene Kfz-Steuerbefreiung hofften, soll es eine Vertrauensschutzregel geben.

