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News & Tipps / Thema des Monats

01.03.2010

Selbstanzeige: Aktuelle Trends, News und Strategien

Seit der Diskussion um den Ankauf der Steuersünder-CD aus der Schweiz ist ein Thema im Fokus der Finanzverwaltung und der Bevölkerung gerückt. Die Rede ist von der Selbstanzeige, mit der ein Steuersünder sein steuerlich schlechtes Gewissen bereinigen und straffrei davonkommen kann. Selbst einige Politiker stellen die Selbstanzeige in Frage.

Wer in den vergangenen Jahren steuerlich nicht korrekte Angaben gemacht hat und sich dadurch Steuern gespart hat, ist in den Augen der Finanzverwaltung ein Steuerhinterzieher. Das Finanzamt kann die steuerlichen Vergehen für die letzten zehn Jahre ahnden. Neben der Steuernachzahlung drohen Hinterziehungszinsen und je nach Höhe der Hinterziehung Geld- oder sogar Gefängnisstrafen. Mit einer Selbstanzeige kann zumindest die Strafe verhindert werden.

Voraussetzung einer Selbstanzeige

Eine Selbstanzeige entfaltet seine gewünschte Wirkung – nämlich die Straffreiheit – nur dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

·         Alle Angaben zur betroffenen Person müssen korrekt sein.

·         Die bisher nicht versteuerten Einnahmen müssen vollständig erklärt werden.

·         Die nachzuzahlende Steuer muss selbst berechnet und umgehend nachgezahlt werden.

Eine bestimmte Form ist bei der Selbstanzeige nicht einzuhalten. Sie kann per Post, Fax oder sogar mündlich beim Finanzamt gestellt werden.

Praxis-Tipp: Großzügig geschätzte Einkünfte nachmelden

Ist die Selbstanzeige unvollständig, ist die Straffreiheit nach Ansicht der Oberfinanzdirektion Koblenz (Pressemitteilung v. 25.2.2010) dahin. Das bedeutet im Klartext: Wer eine Selbstanzeige nur ankündigt und erst noch seine Bankbelege beschaffen muss, um die Höhe der hinterzogenen Steuern zu konkretisieren, riskiert seine Straffreiheit. Denn die bloße Ankündigung einer Selbstanzeige genügt nicht. Fehlen noch Unterlagen, sollen geschätzte Zahlen mitgeteilt werden, die eher zu hoch anzusetzen sind. Bei Nachreichung der Unterlagen passt das Finanzamt die Nachzahlungen an die tatsächlich erzielten Einkünfte an.

Bundesfinanzministerium startet Umfrage

Da angesichts der drohenden Entlarvung von Steuervergehen im Zusammenhang mit der Steuersünder-CD aus der Schweiz die Zahl der Selbstanzeigen bundesweit auf mehrere Tausend angestiegen ist, stellen Politiker und hochrangige Beamte die Selbstanzeige in Frage.

Aus diesem Grund hat das Bundesfinanzministerium auf seiner Homepage unter www.bundesfinanzministerium.de eine Umfrage gestartet, welche Meinung Sie vertreten. Soll es die Straffreiheit bei Selbstanzeige weiterhin geben oder soll dieses Privileg abgeschafft werden.

Weitere Infos zur Steuerhinterziehung und zur Selbstanzeige

Ärzte aufgepasst

Hinterzieht ein Arzt über einen Zeitraum von zehn Jahren systematisch Steuern, berechtigt das nach Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zum Widerruf der ärztlichen Approbation (OVG Niedersachsen, Beschluss v. 4.12.2009, Az. 8 LA 197/09).

Kindergeld & Co

Wer jahrelang für ein und dasselbe Kind zweimal Kindergeld bezieht, muss das zuviel erhaltene Kindergeld für die letzten zehn Jahre zurückzahlen. Der doppelte Bezug von Kindergeld stellt nämlich eine Steuerhinterziehung dar (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 21.1.2010, Az. 4 K 1507/09).

Vorteil der Selbstanzeige für den Staat

Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte kürzlich eine Pressemitteilung, wonach die Selbstanzeige auch für den Staat vorteilhaft ist. Denn müsste jede Steuerhinterziehung in einem Strafverfahren abgewickelt werden, hätte der Beschuldigte ein strafprozessuales Auskunftsverweigerungsrecht. Das kostet Zeit und Geld und die Nachzahlungen müssten im Schätzungswege ermittelt werden.

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